Völlige Unabhängigkeit für den Bundesdatenschutzbeauftragten
Einbringung eines Gesetzentwurfs zur europarechtskonformen Sicherstellung der Unabhängigkeit des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: Erlangung vollständiger Personalhoheit, Befreiung von der Aufsicht durch den Bundesminister des Innern; Erweiterung der Befugnisse, Sicherung der finanziellen Unabhängigkeit des Amtes