Völkerrechtliche Folgen eines Startes von Kampfflugzeugen aus einem Drittstaat zum Kampfeinsatz in die Ukraine
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird nach Ansicht der Bundesregierung der Staat, auf dessen Territorium die Aufmunitionierung bzw. Instandhaltung von möglichen neuen ukrainischen Kampfflugzeugen westlicher Bauart erfolgt, zur Kriegspartei, wenn solche Flugzeuge unmittelbar vom Territorium dieses Staates aus in den Kampfeinsatz fliegen (bitte ausführlich völkerrechtlich begründen)?