Völkerrechtliche Einordnung des israelischen Militäreinsatzes im Libanon
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der israelischen Regierung, dass es sich bei dem israelischen Einmarsch in den Libanon nicht um einen Angriffskrieg, sondern um eine "begrenzte Bodenoffensive" mit "lokalisierten und gezielten Operationen" handelt (vgl. www.handelsblatt. com/politik/international/nahost-israel-beginnt-begrenzte-bodenoffensive-im-libanon/100074844.html; bitte begründen), und hat die Bundesregierung bereits eine völkerrechtliche Bewertung des israelischen Vorgehens im Libanon vorgenommen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?