Völkerrechtliche Bewertung des Angriffs Israels in Doha
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass gezielte Angriffe auf Personen und Infrastruktur im Hoheitsgebiet eines Drittstaates – wie jüngst in Doha – einen klaren Verstoß gegen das Gewaltverbot der UN-Charta darstellen, und wenn ja, warum vermeidet sie es, das Vorgehen Israels im Iran und nun in Katar als völkerrechtswidrig einzustufen?