Völkerrechtliche Bewertung der Situation in der Ostukraine sowie auf der Krim
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung hinsichtlich des Konflikts in den ukrainischen Oblasten Lugansk und Donezk und der Situation auf der Krim eine völkerrechtliche Bewertung vorgenommen (internationaler Konflikt/nichtinternationaler bewaffneter Konflikt/internationalisierter nichtinternationaler bewaffneter Konflikt/Annexion/humanitäre Intervention/Abspaltung/Besatzung/sui generis/ggf. abweichende Bewertung, bitte begründen), und welche Konfliktparteien nehmen nach Einschätzung der Bundesregierung an dem Konflikt in den ukrainischen Oblasten Lugansk und Donezk teil?