Völkerrechtliche Bewertung der militärischen Intervention der Türkei in Syrien und im Nordirak und des russischen Kriegs mit der Ukraine
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern stellt der Vergleich des völkerrechtswidrigen Krieges der Türkei in Syrien und im Nordirak mit dem russischen Krieg in der Ukraine für die Bundesregierung eine unangemessene Verharmlosung dar – siehe Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 57 der Abgeordneten Gökay Akbulut in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 27. April 2022, Plenarprotokoll 20/30 –, und warum beruft sich die Bundesregierung in ihrer Antwort bezüglich der völkerrechtlichen Bewertung ungefragt auf Medienberichte statt auf die Bestimmungen von Artikel 51 ff. der Charta der Vereinten Nationen?