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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-297406

Völkerrechtliche Bewertung der britischen Besetzung des Chagos-Archipels

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung eine völkerrechtliche Bewertung der anhaltenden britischen Besetzung des Chagos-Archipels vorgenommen, die der Internationale Seegerichtshofs am 25. Januar 2021 in Bestätigung eines Gutachtens des Internationalen Gerichtshofs (IGH) vom Februar 2019 als völkerrechtswidrig einstufte (www.swp-berlin.org/publikation/eine-heikle-mission-die-fregatte-bayern-zeigt-flagge-im-indopazifik), vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung ihre Enthaltung bei der Abstimmung in der UN-Generalversammlung, bei der eine große Mehrheit von 116 Staaten für eine Rückgabe der Inseln an Mauritius votierte und den Rückzug der &quot;kolonialen Verwaltung&quot; forderte, nicht als rechtliche Bewertung verstanden wissen wollte (https://press.un.org/en/2017/ga11924.doc.htm) und der ledigliche Verweis auf eine Kenntnisnahme des Urteils des Internationalen Seegerichtshofs (vgl. Antworten der Bundesregierung zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/32526 und zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/31147) nach meiner Auffassung keine völkerrechtliche Bewertung darstellt, wenn ja, ist die Bundesregierung zu dem Ergebnis gekommen, dass die anhaltende Besetzung des Chagos-Archipels einen Bruch des Völkerrechts darstellt, wenn Letzteres bejaht wird, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus vor dem Hintergrund, dass laut einem aktuellen Bericht von Human Rights Watch (HRW) &quot;die anhaltende Zwangsumsiedlung der Chagossianer, die Verhinderung ihrer dauerhaften Rückkehr in ihr Heimatland und ihre Verfolgung aus rassischen und ethnischen Gründen Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen&quot; (www.hrw.org/report/2023/02/15/thats-when-nightmare-started/uk-and-us-forced-displacement-chagossians-and), und wenn Letzteres verneint wird, warum (bitte begründen)?