Völkerrechtliche Anerkennung von Regierungen und Staatsoberhäuptern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es weiterhin die Position der Bundesregierung, grundsätzlich nur Staaten und nicht Regierungen oder Staatsoberhäupter völkerrechtlich anzuerkennen (vgl. Antworten der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 51 auf Bundestagsdrucksache 20/5183 und auf meine Schriftliche Frage 61 auf Bundestagsdrucksache 20/4631), und unterscheidet die Bundesregierung zwischen einer völkerrechtlichen und politischen Anerkennung (ggf. bitte den Unterschied zwischen einer politischen und völkerrechtlichen [Nicht-]Anerkennung inklusive möglicher Folgen erläutern)?