Vogelschutz an Mittelspannungsfreileitungen von bundeseigenen Schienenwegen
Neuerrichtung an bundeseigenen Schienenwegen, Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zum Vogelschutz (§ 41 BNatSchG), Überarbeitung und Anwendung der bestehenden Richtlinie zu bundeseigenen Schienenwegen (RiL 997.9114 Vogelschutz an Oberleitungsanlagen), derzeitige Gewährleistung des Vogel- und Kleintierschutzes, Kurzschlüsse durch Vögel und Kleintiere sowie Folgen der Abschaltung von Streckenabschnitten<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)