Visumpflicht für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren (G-SIG: 11003744)
Restriktive Handhabung der Einreise von Kindern und Jugendlichen in die Bundesrepublik Deutschland durch die Auslandsvertretungen, Anweisung an Fluggesellschaften, alleinreisende Kinder nicht zu befördern, Gründe für die Änderung von § 2 Abs.2 Nr.1 des Ausländergesetzes