Visaerteilung für Paare durch die Auslandsvertretungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um zeitnah die Visaerteilung an Auslandsvertretungen für verheiratete bzw. verpartnerte Paare zu ermöglichen, und wie erklärt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Aussage, dass in einigen deutschen Auslandsvertretungen nur wenige Basisdienstleistungen wie "Nothilfe für deutsche Staatsangehörige; Anzeige eines Todesfalls; Sozialversicherungsange [sic!]; Kontoschließungen für Studenten; Grenzübertrittsbescheinigungen; nicht aufschiebbare Beglaubigungen" angeboten werden (https://jaunde.diplo.de/cm-de/-/2346602), in anderen jedoch offenbar die Bearbeitung konsularischer Angelegenheiten in deutlich größerem Umfang möglich ist (https://kinshasa.diplo.de/cd-de/service/-/2385694)?