Visabeantragung für Iranische Staatsangehörige an deutschen Auslandsvertretungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung angesichts der derzeit stark eingeschränkten Funktionsfähigkeit der deutschen Auslandsvertretung in Teheran (https://taz.de/Deutsche-Botschaft-im-Iran/!6154781/), iranischen Staatsangehörigen die Beantragung nationaler Visa für längerfristige Aufenthalte in Deutschland (z. B. Familiennachzug, Studium oder Erwerbstätigkeit) vorübergehend auch an anderen deutschen Auslandsvertretungen, insbesondere in Nachbarstaaten Irans, zu ermöglichen, und wenn ja, an welchen Standorten, bzw. wenn nein, warum nicht?