Visa-Ausstellung aufgrund eines gefälschten Passes in der deutschen Visa-Stelle in Islamabad
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es zutreffend, dass das Auswärtige Amt Botschaften wie z. B. in Islamabad die Weisung erteilt hat, vermeintlich minderjährigen afghanischen Staatsbürgern trotz offenbar gefälschter Pässe und ernsthafter Zweifel an der Identität ein Visum zu erteilen, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage wurden diese Entscheidungen von wem getroffen (vgl. www.cicero.de/aussenpolitik/rechtsbeugung-im-auswartigen-amt-der-fallmohammad-g, www.bild.de/politik/inland/politikinland/falscher-pass-hin-oder-her-visa-skandal-im-auswaertigenamt-83672212.bild.html)?