Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (G-SIG: 13020876)
<b>Inhalt:</b> Anhebung des Wehrsoldes in allen Wehrsoldgruppen um 1 DM täglich ab 1.1.1999, Gewährung des Mobilitätszuschlages für Grundwehrdienstleistende in Höhe von 1 DM täglich bereits bei einer Entfernung von 30 km zwischen Wohn- und Standort ab 1.7.1998; Änderung zahlreicher §§ des Wehrsoldgesetzes. Die Mehrkosten für den Bundeshaushalt betragen 1998: 6,6 Mio DM, 1999: 91,5 Mio DM und 2000 bis 2002: 100,6 Mio DM.