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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-153934

Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (14. BAföGÄndG) (G-SIG: 12020071)

Stage otherUpdated 4mo ago

<strong>Bezug:</strong> Siehe auch den textidentischen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/ CSU und F.D.P. O02; in der 1., 2. und 3. Beratung zusammengeführt mit der BT-Initiative O02 (BT-Drs 12/473)<br /> <br /> <strong>Europäische Impulse:</strong> Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. November 1990 zur Ausbildungsförderung im Heimatland<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung der §§ 5, 24, 26, 28 und 40 Bundesausbildungsförderungsgesetz: Anpassung von Regelungen zur Einkommens- und Vermögensanrechnung an die Verhältnisse in den neuen Bundesländern, Förderung von nach EG-Recht bevorzugten ausländischen Auszubildenden auch bei einer Ausbildung in ihrem Heimatland. Es entstehen Kosten in Höhe vom 8 Mio DM im Jahre 1991 und von jeweils 24 Mio DM in den Folgejahren, die zu 65 v.H. vom Bund getragen werden.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Neue Bundesländer/Einkommens- und Vermögensanrechnung gem. BAföG * Ausländischer Student/BAföG bei Ausbildung im Heimatland