Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung (G-SIG: 11021426)
Verlängerung der vorläufigen Zulassung bestimmter Filterstoffe um drei Monate; Halbierung der Höchstkonzentration eines Konservierungsstoffes
Verlängerung der vorläufigen Zulassung bestimmter Filterstoffe um drei Monate; Halbierung der Höchstkonzentration eines Konservierungsstoffes