Vierundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
BAföG-Darlehensteilerlasse auch für frühzeitigen Studienabschluss in Studiengängen mit festgelegter Mindeststudienzeit, damit Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts für den noch nicht durch das 23. BAföG-Änderungsgesetz geregelten Zeitraum für Studienabschlüsse bis Ende 2012;<br /> Änderung § 18b Bundesausbildungsförderungsgesetz<br /> <br /> Bezug: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 2011 (1 BvR 2035/07)<br /> Siehe auch K003