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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-92423

Vierundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (G-SIG: 15019146)

Stage rejectedUpdated 16d ago

<b>Bezug:</b> Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts zur Abgeordnetenentschädigung (E40, 296, 315 f) Vergleiche auch die bereits in der 14. WP von der Fraktion der FDP eingebrachten Gesetzentwürfe auf BT Drsn 14/1732 und 14/4128, die seinerzeit abgelehnt bzw. nicht zu Ende beraten wurden (s. GESTA 14. WP 2a-B033 und 2b-B064) Grundgesetzänderung s. C028 Siehe auch B020, B043 und B070 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung § 30 Abgeordnetengesetz: Berufung einer unabhängigen Sachverständigenkommission durch den Bundespräsidenten zur jährlichen Festsetzung (jeweils zum 1. März) der Abgeordnetenentschädigung, Überprüfung der rechtlichen Angemessenheit der Altersversorgung durch die Kommission bis zum 1. April 2004. Es entstehen Kosten für die Arbeit der Kommission. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Diäten/Einsetzung einer unabhängigen Sachverständigenkommission zur Festsetzung der Abgeordnetendiäten * Altersversorgung/Überprüfung der Angemessenheit der Altersversorgung der Abgeordneten