Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Einfügung einer neuen Vorschrift für die Prüfung der Datenmeldungen, Vereinfachung der Vorgaben für die Ermittlung und Festsetzung des Korrekturbetrags, Neuberechnung der Zuweisungen, weitere technische und redaktionelle Änderungen