Vierundfünfzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz (54. Anrechnungsverordnung - 54. AnrV)
Festlegung des anzurechnenden Einkommens zur Feststellung von Ausgleichs- und Elternrenten
Festlegung des anzurechnenden Einkommens zur Feststellung von Ausgleichs- und Elternrenten