Viertes Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (G-SIG: 00020458)
<strong>Inhalt:</strong> Einführung eines Einbürgerungsanspruchs für ausländische Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet und seit dem 12. Lebensjahr ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Ausländisches Kind/Viertes Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit * Einbürgerung/Viertes Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit