Viertes Gesetz zur Änderung des Zweiten Wohngeldgesetzes (G-SIG: 00020026)
<b>Inhalt:</b> Anpassung der Höchstbeträge für Miete und Belastung an die Mietenentwicklung, Einführung eines pauschalen Abzugs anstelle des bei der Ermittlung des Familieneinkommens abzusetzenden allgemeinen Freibetrages von 30 v.H. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Die Miethöchstbeträge für Haushalte mit fünf und mehr Mitgliedern werden angehoben. Für pflegebedürftige Schwerbehinderte werden ebenso wie für Schwerbehinderte mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 80 v.H. zusätzliche Begünstigungen vorgesehen. Den Beziehern von Arbeitslosengeld wird ein pauschaler Abzug von 22,5 v.H. eingeräumt. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Wohngeld/Viertes Gesetz zur Änderung des Zweiten Wohngeldgesetzes * Steuerfreibetrag/Einführung eines pauschalen Abzugs anstelle des bei der Ermittlung des Familieneinkommens abzusetzenden allgemeinen Freibetrages von 30 v.H. in der 4. Wohngeldnovelle * Familieneinkommen/Einführung eines pauschalen Abzugs anstelle des bei der Ermittlung des Familieneinkommens abzusetzenden allgemeinen Freibetrages von 30 v.H. in der 4. Wohngeldnovelle * Mietzuschuß