Viertes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Rentenabschlagsverhinderungsgesetz)
Nachrangigkeit der Leistungen des SGB II: Präzisierung betr. Abschaffung der Pflicht zur Beantragung abschlagsgeminderter Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze bei einer Beibehaltung des Anspruchs auf vorgezogene Altersrente nach SGB VI, Unterbindung eines Rentenantrages von Amts wegen gegen den Willen Betroffener;<br /> Änderung §§ 2, 5 und 9 2. Buch Sozialgesetzbuch<br /> <br /> Den nicht verlässlich schätzbaren Mehrbelastungen der öffentlichen Haushalte als Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende stehen Einsparungen bei den Kommunen für Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter entgegen.<br /> <br /> <strong>Bezug:</strong> Siehe auch G054 und G056