Viertes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes (G-SIG: 09020070)
<b>Europäische Impulse:</b> Gerichtshof der EG Entscheidungen vom 20.2.75, Rechtssache 12/74; 12.10.78, Rechtssache 13/78, 20.2.79, Rechtssache 120/78; Verordnungen des Rates der EG vom 5.2.79, ABl. EG L 54 vom 5.3.79; Verordnung (EWG) Nr. 453/80 vom 18.2.80; ABl. EG L 57, S. 1. <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung und Ergänzung versch §§ Weingesetz; Anpassung des Weingesetzes von 1971 an das Gemeinschaftsrecht und die aus dem Vollzug gewonnenen Erfahrungen, u.a. Einführung der Bezeichnung "Landwein", Verbesserung der Überwachung und Vorschriften über Keltermethoden sowie für in der DDR und Berlin (Ost) hergestellte Erzeugnisse; Neufassungsermächtigung. Den Ländern werden durch die in Art. 1 Nr. 4 vorgesehene obligatorische amtliche Feststellung des natürlichen Alkoholgehaltes (Mostgewicht) und der Erntemenge ab der Weinlese 1985 zusätzliche Kosten entstehen, sofern sie diese nicht in die Gebühren der amtlichen Qualitätsprüfung miteinbeziehen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Es erfolgen - unter anderem auf Anregung des Bundesrates - eine Vielzahl von Änderungen z.B. bei der Herbstkontrolle wo statt einer amtlichen Feststellung von Erntemenge und Mostgewicht ab 1985 nur noch eine tägliche Feststellung dieser Daten und Eintragung in ein vom Erzeuger zu führenden Herbstbuch gefordert wird; die Länder erlassen durch Rechtsverordnung eine Herbstordnung. Weiterhin werden Änderungen bei Herkunft und Bezeichnung vorgenommen u.a. sollen eingeführte Bereichsnamen erhalten bleiben. In der Begriffsbestimmung für Branntwein aus Wein wird ein Mindestalkoholgehalt von 38 Volumenprozent festgesetzt. Die Straf- und Bußgeldvorschriften werden wesentlich erweitert, um eine Bewehrung des Rechts der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft durch Rechtsverordnungen zu vermeiden. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rechtsangleichung in den EG/Viertes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes * Landwein/Einführung der Bezeichnung "Landwein" * Lebensmittelkontrolle/Verbesserung der Überwachung der Ernte, der Herstellung und des Inverkehrbringens von Wein * Deutsche Demokratische Republik/Vorschriften für in der DDR und Berlin (Ost) hergestellte Weinerzeugnisse