Viertes Gesetz zur Änderung des Vieh- und Fleischgesetzes (G-SIG: 11020358)
<b>Inhalt:</b> Änderung § 14 Abs. 2 Nr. 1: Erweiterung der Rechtsgrundlage für eine Rechtsverordnung über die Preisfeststellung für Schlachtvieh, das ohne Berührung eines Schlachtviehgroßmarkts oder Schlachtviehmarkts gehandelt wird. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Schlachtvieh/Änd. § 14 Vieh- und Fleischgesetz betr. Preisfeststellung * Fleischpreis/Änd. § 14 Vieh- und Fleischgesetz betr. Preisfeststellung