Viertes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (G-SIG: 13020105)
<strong>Bezug:</strong> Siehe auch C017<br /> <br /> <strong>Europäische Impulse:</strong> Richtlinie 93/98/EWG des Rates zur Harmonisierung der Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte vom 29. Oktober 1993, jüngste Rechtsprechung des EuGH<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Rechtsangleichung im Bereich des Urheberrechts: Anhebung der Leistungsschutzrechte für Tonträger, Filmhersteller und Sendeunternehmen von bisher 25 auf 50 Jahre, entsprechende Angleichung für einfache Fotografien, Gleichstellung von EU- Staatsangehörigen bzw. -Unternehmen hinsichtlich der Urheberrechte; Änderung und Ergänzung versch. §§ Urheberrechtsgesetz sowie Änderung des § 6 Urheberrechtswahrnehmungsgesetz. Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Zusammengeführt mit der Regierungsvorlage auf BR Drs 876/94 (s. GESTA C017, BT-Drs 13/115) u.d.T. "Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes"<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Rechtsangleichung in der EU/Harmonisierung des Urheberrechts * Tonträger/Anhebung der Leistungsschutzrechte * Film/Anhebung der Leistungsschutzrechte * Fotografie/Anhebung der Leistungsschutzrechte * Urheberrechtswahrnehmungsgesetz/Änderung § 6 Urheberrechtswahrnehmungsgesetz betr. Rechtsangleichung * Ausländer/ Gleichstellung von EU-Ausländern beim Urheberrecht