Viertes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes
Letztmalige Verlängerung der Übergangsfrist zur betäubungslosen Ferkelkastration bis 31.12.2020, Zuleitung einer Rechtsverordnung an den Deutschen Bundestag bis 31.05.2019 zu den Voraussetzungen für die Anwendung alternativer Verfahren und Methoden, Bericht des Bundesministeriums an den zuständigen Fachausschuss des Bundestages bis 30.06.2019 und dann mindestens alle 6 Monate über die Fortschritte bei der Einführung alternativer Verfahren, den Stand der arzneimittelrechtlichen Zulassung von Tierarzneimitteln für die Betäubung sowie der Technik bei Narkosegeräten, das mit Tierärzten entwickelte Schulungsmaterial für Landwirte und den Schulungserfolg;<br /> Änderung § 21 Tierschutzgesetz