Viertes Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Förderung der Digitalisierung des Hörfunks durch Einführung einer Ausrüstungspflicht zu Empfang und Wiedergabe normgerechter digitaler Signale für neu angebotene höherwertige Radioempfangsgeräte;<br /> Änderung §§ 48 und 150 Telekommunikationsgesetz