Viertes Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes (4.StVollzGÄndG) (G-SIG: 13020891)
<b>Bezug:</b> Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983 (BVerfGE 65, S. 1 ff) <br><br><b>Europäische Impulse:</b> 9.Protokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention <br><br><b>Inhalt:</b> Datenschutzrechtliche Regelungen für den Strafvollzug: bereichsspezifische Vorschriften für den Vollzug von Freiheitsstrafen, Sicherungsverwahrung, Strafarrest sowie Sicherungs- und Erzwingungshaft, Befugnisnormen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten, Zweckbindung der Datenübermittlung, Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte, Inkraftsetzung derzeit suspendierter Vorschriften über die Trennung der Gefangenen im Aufnahmeverfahren, Zustimmungsbedürftigkeit einer Beschäftigung in Privatbetrieben, Wegfall des Entzugs des täglichen Aufenthalts im Freien als Disziplinarmaßnahme, Ersatz von Festbetragsregelungen durch Gleitklauseln sowie sprachliche und redaktionelle Änderungen; Änderung, Aufhebung und Ergänzung versch. §§ Strafvollzugsgesetz, Änderung § 8 Gesetz über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen; Neufassungsermächtigung. Es entstehen keine nennenswerten Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> U.a. Datenschutzregelung bei Ordnungswidrigkeiten, erweiterte Befugnis zur Mitteilung an Opfer von Straftaten im Zusammenhang mit Schadenersatzansprüchen, Verlängerung der Aufbewahrungsfristen von Eintragungen in das DDR-Strafregister; Änderung § 64b Bundeszentralregistergesetz. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Datenschutz/Datenschutzregelungen für den Strafvollzug * Freiheitsentziehung/Änderung § 8 Gesetz über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen betr. 4. StVollzGÄndG * Bundeszentralregistergesetz/Änderung § 64b BZRG betr. 4. StVollzGÄndG