Viertes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (G-SIG: 11020295)
<b>Bezug:</b> Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juni 1980 (BVerfGE 54, 301ff) und vom 27. Januar 1982 (BVerfGE 59, 302ff) Siehe auch D60 <br><br><b>Inhalt:</b> Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Buchführungsprivileg der steuerberatenden Berufe: Erlaubnis für Personen mit einer Abschlußprüfung in einem steuerberatenden, wirtschaftberatenden oder kaufmännischen Ausbildungsberuf zur Erledigung laufender Buchhaltungsarbeiten bei Nachweis dreijähriger praktischer Erfahrung, Lockerung des Werbeverbots; Erleichterung der Zulassung zur Steuerberaterprüfung für Personen mit kaufmännischer Ausbildung oder wirtschaftswissenschaftlichem Fachhochschulstudium; Befugnis der Lohnsteuerhilfevereine zu Hilfeleistungen bei begrenzten Einkünften aus Kapitalvermögen; Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen für Kreditinstitute und Kapitalgesellschaften, die für Gläubiger von Kapitalerträgen Körperschaftsteuer-Vergütung oder Kapitalertragsteuer-Erstattung beantragen, sowie für versicherungsmathematische Sachverständige; Erweiterung der Beratungsbefugnis der berufsständischen Vereinigungen der Land- und Forstwirtschaft auf Nebeneinkünfte (außer aus Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit); besondere Sachkunde-Prüfung zur Anerkennung "Landwirtschaftlicher Buchstellen"; Erwerb von Kapitalbeteiligungen an Steuerberatungsgesellschaften nur noch durch Berufsangehörige (sog. Kapitalbindung), Besitzstandsregelungen für bereits bestehende Gesellschaften; Einführung und Anpassung von Gebührenregelungen. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Verkürzung der für die Fachhochschulabsolventen, für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung geforderten praktischen Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerwesens, Verdoppelung der für eine prüfungsfreie Bestellung zum Steuerberater erforderlichen Lehrtätigkeit auch für Universitätsprofessoren, Beibehaltung der Verbots der sog. Mandatsteilung, Inkrafttreten der Bestimmungen über die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine rückwirkend zum 1. Januar 1989, Ausdehnung der Beratungsbefugnis landwirtschaftlicher Berufsvertretungen auf Nebeneinkünfte aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Buchführung/Änderung des Buchführungsprivilegs der steuerberatenden Berufe * Steuerberater/Änderung des Buchführungsprivilegs der steuerberatenden Berufe * Lohnsteuerhilfeverein/Hilfeleistungen bei Kapitaleinkünften * Kreditinstitut/Beschränkte Hilfeleistungen in Steuersachen * Kapitalgesellschaft/Beschränkte Hilfeleistungen in Steuersachen * Berufsverband/Erweiterung der Beratungsbefugnis für berufsständische Vereinigungen der Landwirtschaft * Landwirtschaftliche Buchführung/Besonderer Sachkunde-Nachweis für landwirtschaftliche Buchungsstellen * Steuerberatungsgesellschaft/ Erwerb von Kapitalbeteiligungen nur durch Berufsangehörige