Viertes Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (4.StUÄndG) (G-SIG: 14019038)
<b>Bezug:</b> Siehe auch B007 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung § 14 Abs. 1 Satz 2 Stasi-Unterlagen-Gesetz: Verschiebung des Antragrechts auf Anonymisierung der Stasi-Unterlagen vom 1.1.1999 auf den 1.1.2005. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes/ Anonymisierung der Stasiunterlagen durch den Bundesbeauftragten