Viertes Gesetz zur Änderung des Milchaufgabevergütungsgesetzes (G-SIG: 12020051)
<b>Bezug:</b> Anschlußregelung für das am 31.3.1991 auslaufende 3. Gesetz zur Änderung des Milchaufgabevergütungsgesetzes <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Verordnung (EWG) Nr. 857/84 <br><br><b>Inhalt:</b> Ergänzung des § 2a Milchaufgabevergütungsgesetz: Ermächtigung der Bundesländer, auch nach dem 1.4.1991 Milch-Anlieferungs- Referenzmengen zum Zwecke der Verteilung an aufstockungswillige Milchviehbetriebe aufzukaufen. Den Ländern entstehen Kosten, falls aufgekaufte Milchreferenzmengen nicht zum selben Preis weiter zu veräußern sind. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Milchmarktordnung/Erleichterter Aufkauf von Milchreferenzmengen