Viertes Gesetz zur Änderung des Ladenschlußgesetzes (G-SIG: 10020453)
<b>Bezug:</b> Siehe auch C80 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 9 und 24 Ladenschlußgesetz: Ermöglichung längerer Öffnungszeiten und eines über den Reisebedarf hinausgehenden Warenangebots für Verkaufsstellen in Verkehrsbauwerken, die der Verknüpfung zwischen dem Personennah- und Personenfernverkehr dienen. Kosten entstehen keine. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Einzelhandel * Personenverkehr