Viertes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (G-SIG: 16019349)
<strong>Bezug:</strong> Probleme bei der Einhaltung der Grenzwerte der Zweiundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (VO vom 11.09.2002, BGBl I, Nr.66 S.3626) in bestimmten Ballungsgebieten und Städten <p><strong>Inhalt:</strong> Reduktion der Partikelemission des Straßenverkehrs durch befristete Steuerbefreiung beim nachträglichen Einbau von Partikelminderungstechnik in Pkw mit Dieselmotor, erhöhte Besteuerung bei Überschreitung des voraussichtlichen Euro-5- Grenzwertes; Einfügung §§ 3c und 9a, Änderung § 18 Kraftfahrzeugsteuergesetz, Änderung § 5 Kraftfahrzeugsteuer- Durchführungsverordnung. <br />Für die Haushalte der Länder ergeben sich in den Kassenjahren 2007 bis 2011 Steuermehr- bzw. -mindereinnahmen von -95 bis +55 Mio. Euro. </p> <p><strong>Nebenschlagwörter:</strong> Kraftfahrzeugsteuer/Viertes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes * Straßenverkehr/Reduktion der Partikelemission des Straßenverkehrs durch Änderung der Kraftfahrzeugsteuer * Feinstaub/Reduktion der Partikelemission des Straßenverkehrs durch Änderung der Kraftfahrzeugsteuer * Personenkraftwagen/Befristete Steuerbefreiung beim nachträglichen Einbau von Partikelminderungstechnik in Pkw mit Dieselmotor * Dieselmotor/Befristete Steuerbefreiung beim nachträglichen Einbau von Partikelminderungstechnik in Pkw mit Dieselmotor * Autoabgas/ Reduktion der Partikelemission des Straßenverkehrs durch Änderung der Kraftfahrzeugsteuer </p> <p> </p>