Viertes Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes
Regelungsrahmen zur Nutzung der im EU-Recht eröffneten Möglichkeit von Anbaubeschränkungen oder -untersagungen für gentechnisch veränderte Organismen in Deutschland, Etablierung eines bundesweit zentralen und einheitlichen Verfahrens sowie Erreichung bundesweit geltender Beschränkungen bzw. Verbote, Festlegungen betr. Verordnungserlass, Aufhebung getroffener Beschränkungen, Ausnahmen für freien Verkehr und Anbau gentechnisch veränderter Organismen zu Forschungszwecken, Umsetzung des im Gentechnikrecht entstandenen fachlich und redaktionell notwendigen Änderungsbedarfs;<br /> Änderung und Neufassung zahlr. §§ sowie Einfügung §§ 16f, g, h, i und j Gentechnikgesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Richtlinie (EU) 2015/412 zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG betreffend die den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit, den Anbau von genetisch veränderten Organismen auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen (Änderungsrichtlinie) (ABl. L 68, 13.03.2015, S. 1)<br /> Siehe auch GESTA F016