Viertes Gesetz zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
Förderungsfähige Gleichstellung von Magnetschwebebahnen mit Straßenbahnen, Hoch- und Untergrundbahnen sowie anderen Bahnen besonderer Bauart und Seilbahnsystemen: Ermöglichung der Gewährung von Finanzhilfen für Vorhaben zum Bau von Magnetschwebebahnen als innovative Verkehrstechnologie, redaktionelle Folgeänderungen;<br /> Änderung §§ 2, 6, 9, 10 und 12 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz