Viertes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (4. BZRGÄndG) (G-SIG: 14019547)
<b>Inhalt:</b> Einzelregelungen zur Verbesserung des Datenschutzes bei Auskünften aus dem Bundeszentralregister, u.a. Löschung von Einträgen betr. Schuldunfähigkeit nach Ablauf bestimmter Fristen, Rechtsgrundlage für die Einführung eines automatisierten Mitteilungsverfahrens, vorbereitende Datenanalyse von Registereinträgen zu wissenschaftlichen Zwecken, Anpassung des Katalogs unbegrenzt auskunftsberechtigter Stellen sowie Übernahme von Vorschriften zur Durchführung des Bundeszentralregistergesetzes in das Gesetz; Änderung und Ergänzung versch. §§ Bundeszentralregistergesetz, Einfügung § 7b Justizverwaltungskostenordnung, Änderung § 153b sowie Einfügung von § 155a Gewerbeordnung. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Redaktionelle Änderungen und Übernahme von Vorschlägen des Bundesrats. <br><br><b>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</b> Verlängerung der Fristen für die Löschung von Einträgen von Verfahrenseinstellungen wegen Schuldunfähigkeit, Zugriff von Behörden, die über die Haltung gefährlicher Hunde befinden. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Datenschutz/Einzelregelungen zum Datenschutz beim Bundeszentralregister * Justizverwaltungskosten/Einfügung § 7b JVKostO betr. Bundeszentralregister * Gewerbeordnung/Änderung § 153b sowie Einfügung § 155a GewO betr. Bundeszentralregister * Zeuge/ Zeugenschutzregelung im Bundeszentralregister