Viertes Gesetz zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes (G-SIG: 00020288)
<strong>Inhalt:</strong> Änderung, Aufhebung und Ergänzung verschiedener §§ BSHG: Leistungsverbesserungen zugunsten alleinstehender Elternteile und Pflegebedürftiger in häuslicher Pflege, Harmonisierung mit anderem Sozialleistungsrecht, u.a. Abbau der Tuberkulosehilfe und Beseitigung verschiedener Ausnahmeregelungen, Orientierung der Hilfegewährung an den Lebenshaltungskosten, Verringerung des Verwaltungsaufwands, Wegfall der Berichtspflicht über die Erfahrungen mit dem Abschnitt 12 des BSHG; Aufhebung § 19 des Bundesevakuiertengesetzes sowie Änderung § 91 des Bundesvertriebenengesetzes. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Unvollständige Familie/Leistungsverbesserungen bei der Sozialhilfe für alleinstehende Elternteile * Chronisch Kranker/ Leistungsverbesserungen bei der Sozialhilfe für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege * Hauspflege/Leistungsverbesserungen bei der Sozialhilfe für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege * Tuberkulosehilfe/Abbau der Tuberkulosehilfe * Lebenshaltungskosten/ Orientierung der Sozialhilfe an den Lebenshaltungskosten * Berichte der Bundesregierung/Wegfall der Berichtspflicht über die Erfahrungen mit der Anwendung des Abschnitts 12 des BSHG * Behindertenbericht der Bundesregierung/Wegfall der Berichtspflicht über die Erfahrungen mit der Anwendung des Abschnitts 12 des BSHG * Bundesevakuiertengesetz/Aufhebung des § 8 Bundesevakuiertengesetz betr. Unterhaltspflicht von Evakuierten * Bundesvertriebenengesetz/ Änderung § 91 BVFG betr. Schutzvorschriften für Erben von Vertriebenen und Unterhaltspflicht bei Vertriebenen