Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesbahngesetzes (4. BbÄndG) (G-SIG: 11020567)
<b>Europäische Impulse:</b> EG-VO 1191/69 <br><br><b>Inhalt:</b> Anpassung der § 47 Abs. 1 Bundesbahngesetz an das EG-Recht: Abgeltung der Freifahrtberechtigung der Mitglieder des Bundestages, der Landtage, des Bundesverfassungsgerichts sowie der deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments gegenüber der Deutschen Bundesbahn durch die öffentlichen Haushalte. Es entstehen Kosten von ca. 5 Mio DM. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Inkrafttreten des Gesetzes am 1.1.1991. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Freifahrtberechtigung/Abgeltung der sog. Abgeordnetenfreifahrt durch die öffentlichen Haushalte * Rechtsangleichung in den EG/Anpassung der Freifahrtberechtigung für Abgeordnete an das EG-Recht