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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-189363

Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesbahngesetzes (4.BbÄndG) (G-SIG: 10020373)

Stage otherUpdated 4mo ago

<strong>Bezug:</strong> Siehe auch J02 und J10 (Schienenwegenetz) EWG-Verordnung 1191/69 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Ausbau des Schienenwegenetzes, Angleichung der Wettbewerbsbedingungen von Schiene, Straße und Wasserstraße; bei nicht kostendeckenden Leistungen Ausgleich durch den Bund, Hinführung der Lohn- und Gehaltssummen durch den Bund auf ein vergleichbares, in Unternehmen der Wirtschaft übliches Niveau, Übernahme des Teils der Schulden der DB durch den Bund, für den er die Zahlung der Zinsen übernimmt, paritätische Mitbestimmung im 25köpfigen Aufsichtsrat der DB sowie Erweiterung seiner Kompetenzen, Vereinfachung der Vorschriften über Tarifbildung und -genehmigung, Anpassung der Regelungen für die Prüfung des Jahresabschlusses an die der gewerblichen Wirtschaft sowie Prüfung durch den Bundesrechnungshof, Verpflichtung der DB, den Betrieb einer Eisenbahnstrecke aufrechtzuerhalten, bei der das Stillegungsverfahren abgeschlossen ist, wenn das betreffende Bundesland die Kosten trägt. Die Leistungen des Bundes an die DB erhöhen sich um rd 3,0 Mrd DM für 1986, um rd 2,9 Mrd DM für 1987 und um rd 2,3 Mrd DM ab dem Jahr 1988. Demgegenüber stehen gleichhohe Entlastungen der DB, eines Sondervermögens des Bundes. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Schienenverkehr/Ausbau des Schienenwegenetzes der Deutschen Bundesbahn * Finanzhilfe/Bei nicht kostendeckenden Leistungen der Bundesbahn Ausgleich durch den Bund * Arbeitsentgelt/Hinführung der Lohn- und Gehaltssummen bei der Bundesbahn durch den Bund auf ein vergleichbares, in Unternehmen der Wirtschaft übliches Niveau * Öffentliche Schulden/Übernahme des Teils der Schulden der Bundesbahn durch den Bund, für den er die Zahlung der Zinsen übernimmt * Mitbestimmung/Einführung der paritätischen Mitbestimmung im 25köpfigen Aufsichtsrat (Verwaltungsrat) der Bundesbahn sowie Erweiterung seiner Kompetenzen * Aufsichtsrat/Einführung der paritätischen Mitbestimmung im 25köpfigen Aufsichtsrat (Verwaltungsrat) der Bundesbahn sowie Erweiterung seiner Kompetenzen * Jahresabschluß/Anpassung der Regelungen für die Prüfung des Jahresabschlusses bei der Bundesbahn an die der gewerblichen Wirtschaft * Eisenbahnstrecke/Verpflichtung der Bundesbahn, den Betrieb einer Eisenbahnstrecke aufrechtzuerhalten, bei der das Stillegungsverfahren abgeschlossen ist, wenn das betreffende Bundesland die Kosten trägt * Stillegung von Eisenbahnstrecken/ Verpflichtung der Bundesbahn, den Betrieb einer Eisenbahnstrecke aufrechtzuerhalten, bei der das Stillegungsverfahren abgeschlossen ist, wenn das betreffende Bundesland die Kosten trägt