Viertes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Europaabgeordnetengesetzes (G-SIG: 10020412)
<b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 11 AbgG und 9 EuAbgG: Erhöhung der monatlichen Entschädigung der Abgeordneten um 2,8 v.H. auf 8224 DM; Änderung des § 12 Abs. 2 AbgG: Anhebung der Kostenpauschale um 2,4 v.H. auf 4915 DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Diäten für Abgeordnete/Viertes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Europaabgeordnetengesetzes * Europaabgeordnetengesetz/Änderung des § 9 EuAbgG: Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung für die deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments um 2,8 v.H. auf 8224 DM