Vierte Verordnung zur Durchführung des § 4 Abs.2 des Bodenschätzungsgesetzes (G-SIG: 12022019)
Bekanntgabe von Musterstücken für die Bodenschätzung in den neuen Ländern sowie der Ergebnisse der Schätzung durch den Schätzungsbeirat
Bekanntgabe von Musterstücken für die Bodenschätzung in den neuen Ländern sowie der Ergebnisse der Schätzung durch den Schätzungsbeirat