Vierte Verordnung zur Änderung der Zweiten Datenübermittlungs-Verordnung (G-SIG: 12021266)
Anpassung des Meldeverfahrens an die Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch, an die technische Weiterentwicklung auf dem Gebiet der Datenverarbeitung und Erleichterung des Meldeverfahrens für Arbeitgeber in den fünf neuen Ländern