Vierte Verordnung zur Änderung der Zweiten Datenerfassungs-Verordnung (G-SIG: 12021267)
Anpassung des Meldeverfahrens an die Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch; Ergänzung des bisherigen Verfahrens im Hinblick auf das Rentenüberleitungsgesetz und andere Vorschriften zur Herstellung der Rechtseinheit in der Sozialversicherung, sowie Vereinfachung und Vereinheitlichung des Verfahrens