Vierte Verordnung zur Änderung der Zulassungsordnung für Kassenzahnärzte (G-SIG: 10021036)
Verkürzung der zweijährigen Vorbereitungszeit auf die kassenzahnärztliche Tätigkeit auf 6 Monate für Zahnärzte, die Inhaber von nach gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften anerkannten Diplomen der übrigen EG-Mitgliedstaaten sind. Wegfall der Vorbereitungszeit ab 1986. Im übrigen wird die zweijährige Vorbereitungszeit beibehalten