Vierte Verordnung zur Änderung der Zulassungsordnung für Kassenärzte (G-SIG: 11021086)
Regelung des Verfahrens bei der Anpassung der Verhältniszahlen und beim Erlaß von Zulassungsbeschränkungen bei Überversorgung. Einführung eines Auswahlverfahrens für die Praxisnachfolge in gesperrten Gebieten. Festlegung, daß auf Ärzte, die nach dem 30.6.1988 die Ärztliche Prüfung abgelegt haben, die Vorschriften über die Vorbereitungszeit für Kassenärzte nicht angewendet werden