Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beiträge nach dem Absatzfondsgesetz (G-SIG: 12021770)
Anpassung des Verfahrens zur Erhebung von Beiträgen nach dem Absatzfondsgesetz für die Warenbereiche Raps- und Rübsensamen sowie Sonnenblumenkerne und Fleisch an die Änderungen des Absatzfonds- und des Forstabsatzfondsgesetzes. Regelung der Freistellung ausländischer Erzeugnisse von der Beitragspflicht