Vierte Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung
Verlängerung der Frist in § 17 Absatz 7 Satz 2 um fünf Jahre, Vermeidung unbilliger Härten durch den geforderten Rückbau von bestehenden Trinkwasseranlagen, erneute Überprüfung des sachlichen Anwendungsbereichs des § 17 Absatz 7