Vierte Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung
Einführung von wiederkehrenden sicherheitstechnischen Sachverständigenprüfungen für anzeigebedürftige Laseranlagen, Ermöglichung von Fachkunde im Strahlenschutz durch Online-Lehrangebote, Aufhebung der Pflicht zur Vorlage eines Strahlenpasses, Anpassung des Verfahrens der Freigabe radioaktiver Stoffe, Aufnahme von Bezeichnungen der Radionuklide und der Werte für hochradioaktive Strahlenquellen