Vierte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung (G-SIG: 13021954)
Änderung der Spielverordnung idF vom 11.12.1985 (BGBl I S. 2245); Senkung der Mindestgrundfläche für ein Geldspielgerät in Spielhallen von 15 qm auf 12 qm und Erhöhung der höchstzulässigen Zahl von Geldspielgeräten von 10 auf 12; Anhebung der Gebührensätze